Informationen und Vorschriften zum Thema "Kaminfeger"
Cheminée in Eigentums- oder Mietwohnung
Für Reinigung des eigenen Cheminées selbst verantwortlich
Wer eine Feuerungsanlage wie einen Kachelofen oder ein Cheminée besitzt und gebraucht, ist für die regelmässige Reinigung dieser Anlage verantwortlich.
Verfügt das Mietobjekt über ein Cheminée oder einen Schwedenofen, so gehen Unterhalt und Reinigung zu Lasten des Mieters. Am Ende der Mietzeit sind diese durch den Kaminfeger gründlich zu reinigen und zu russen. Eine Quittung ist bei der Übergabe bereitzuhalten.
Nur ein amtlich bewilligter Kaminfeger darf solche Reinigungs- und Kontrollarbeiten gewerbsmässig ausführen. Die Aufgabe des Kaminfegers beinhaltet neben der Reinigung auch die Kontrolle auf Brandschutzmängel des Kamins. Im Gebäudekontrollheft trägt er die durchgeführten Arbeiten mit Datum und Unterschrift ein.
Gerne reinigen wir auch Ihr Cheminée oder Ihren Cheminéeofen!
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen
(vom 24. September 1978) "Fassung 1. Juli 2011"
Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
(vom 8. Dezember 2004) "Fassung 1. Januar 2015"
Weisungen und Merkblätter
Weisung Reinigung von Feuerungsanlagen
(vom 1. Januar 2015)
Merkblatt Kontrolle und Reinigung von Abagsanlagen
(Ausgabe 1.2013)
Merkblatt Kontrolle und Reinigung von Gasfeuerungsanlagen
(vom 30. Juli 2009)